Wildvogel gefunden – Was tun?
Wichtig
- Ruhe bewahren und vorsichtig mit dem Tier umgehen!
- Niemals Futter oder Wasser ohne Rücksprache anbieten, da sich die Luftröhre direkt an der Zungenbasis befindet, beim falschen „Einflößen“ kann dies zum Ersticken führen.
- Eine falsche Ernährung kann zudem zu Organ- und oder Gefiederschäden führen. Ein krank erscheinender Singvogel, Mauersegler, Schwalbe der am Boden nie in die Luft werfen!
- Bitte beachten Sie, dass das Vorgehen bei verletzten, kranken oder nachweislich verlassenen Wildvögeln in Deutschland durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Tierschutzgesetz (TierSchG) geregelt ist. Nach § 45 Abs. 5 BNatSchG ist es erlaubt, verletzte, kranke oder hilflose Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Sobald die Tiere wieder gesund sind, müssen sie unverzüglich in die Freiheit entlassen werden. Das Tierschutzgesetz verpflichtet zudem dazu, keinem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen (§ 1 TierSchG).
Wann braucht ein Vogel Hilfe?
- wenn er offensichtlich verletzt (Blutung, hängendes Bein oder Flügel oder sichtbare Verletzung) ist
- wenn er krank wirkt (Augen zugekniffen, aufgeplustert, fliegt bei Annäherung nicht weg)
- nach Katzenkontakt, auch bei nicht offensichtlichen Verletzungen
- wenn ein Jungvogel (nähere Details weiter unten) nicht mehr von den Eltern versorgt wird oder wenn er zu früh aus dem Nest gefallen/ gehüpft ist
- Mauer- und Alpensegler oder Rauch- und Mehrschwalbe am Boden
Sollte ein Kriterium erfüllt sein, muss der Vogel gesichert werden. Denn gesunde Tiere dürfen laut Bundesnaturgesetzt §38 nicht aus der Natur entwendet werden.
Woran erkenne ich einen Jungvogel?
Ästling:
- voll befiedert, keine oder wenig Federspulen mehr sichtbar, sitzt auf den Zehen und hüpft herum, er ist noch nicht flugfähig, wird aber von den Eltern am Boden versorgt
- so lange keine Gefahr in Verzug ist, er krank wirkt oder er von den Eltern gefüttert wird, muss dieser nicht gesichert werden
- befindet er sich in der Nähe einer Straße, kann er behutsam bis zu 10 Meter vom Fundort, optimal in ein Gebüsch gesetzt werden, anschließend muss beobachtet werden, ob die Elterntiere ihn aufsuchen
- sind keine Eltern, bei gutem Allgemeinbefinden, sofort sichtbar, sollte er zunächst 1-2 Stunden in ausreichemden Abstand beobachtet werden, sollten in dieser Zeit keine Elterntiere gesichtet werden, muss er gesichert werden
- wenn Sie einen aktiven Ästling versehentlich entnommen haben, kann dieser bis zu 24 Stunden später wieder an den Fundort gebracht werden, auch hier muss für mindestens 1 Stunde beobachtet werden, ob die Elterntiere die Fütterung wieder aufnehmen
Nestling:
- nicht oder nur teilweise befiedert (sichtbare Federspulen), sitzt auf den Fersen, hat je nach Alter die Augen geschlossen.
- ein Nestling am Boden muss immer gesichert werden, da er von den Eltern am Boden nicht versorgt wird und Feinden schutzlos ausgeliefert ist
- Ein Nestling braucht jede Stunde Futter
- Eine Artenbestimmung ist wichtig für die Fütterung, ( Vegetarier)
- Nur wenige Vogelarten sind reine Vegetarier ( Finkenarten ) alle anderen Baby, Nestlinge werden mit Insekten gefüttert
- wenn er keine offensichtlichen Verletzungen hat und munter wirkt, kann er nach Rücksprache mit einer Wildtierauffangstation unter Beobachtung, wenn möglich zurück in das Nest gesetzt werden
- das Anfassen durch den Finder ist für die Elterntiere irrelevant
Wie sichere ich einen Wildvogel richtig und wo bringe ich ihn unter?
Altvogel/ vollbefiederter Jungvogel:
- wenn vorhanden am besten ein Handtuch über den Vogel werfen
- die Flügel sollten beim Festhalten dem Körper anliegen
- Karton mit Luftlöchern (Löcher von innen nach außen) versehen und ein Küchenpapier oder Handtuch hineinlegen
Nestling (unbefiedert):
- je jünger der Vogel ist, desto mehr Wärme benötigt er!
- Er kann mit den Händen angefasst werden und bekommt so bereits Wärme, bis ein passendes Behältnis gefunden wird
- bringen Sie den Vogel in einem Karton oder sonstigem Behältnis mit einem Nesthandtuch/ Socke/ Waschlappen / wärmeleitende Schüssel mit Küchenpapier oder Tuch unter
- legen Sie die Wärmequelle (Wärmflasche, Dinkelkissen, PET-Flasche mit warmem Wasser) unter das Nest
- verwenden Sie nie eine Rotlichtlampe! Das trocknet das Tier nach und nach aus.
- wichtig die Wärmequelle darf nicht zu warm sein und sollte bei einem ungefederten Jungtier ca. 35°C betragen
- wenn das Jungtier den Schnabel permanent öffnet oder eine rote Haut bekommt, ist es zu warm
- legen Sie über das „Nest“ ein Tuch oder sonstiges darüber damit die Wärme bleibt
- neben das „Nest“ sollte ein feuchter Waschlappen gelegt werden
- sollte eine Box verwendet werden, sollte diese mit einem Tuch abgedeckt werden
nahezu vollbefiederter Jungvogel:
- Karton mit Nest, warmer Standort oder Wärmeflasche
- Fotografieren Sie bitte den Fundvogel aus mehrere Perspektiven und senden Sie die Bilder per Whatsapp, sodass die Wildtierauffangstation oder Wildvogelhilfe die Art bereits im Vorfeld bestimmen kann
Anflugtrauma- der Vogel ist gegen die Scheibe geflogen, was nun?
- Vogel sichern
- Unterbringung in einem Karton mit Luftlöchern oder ähnlichem Behältnis
- dunkle, ruhige Unterbringung, von Kinder und Haustieren fernhalten
- kein Wasser oder Futter eingeben
- viele erholen sich innerhalb weniger Stunden und können wieder am Fundort freigelassen werden
- bei einer ausbleibenden Verbesserung benötigt er professionelle Hilfe
- kontaktieren sie immer eine Wildvogel oder, Wildtierauffangstation
Bitte beachten Sie, dass das Vorgehen bei verletzten, kranken oder nachweislich verlassenen Wildvögeln in Deutschland durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Tierschutzgesetz (TierSchG) geregelt ist. Nach § 45 Abs. 5 BNatSchG ist es erlaubt, verletzte, kranke oder hilflose Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Sobald die Tiere wieder gesund sind, müssen sie unverzüglich in die Freiheit entlassen werden. Das Tierschutzgesetz verpflichtet zudem dazu, keinem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen (§ 1 TierSchG).