Spitzmaus oder Maulwurf gefunden- was tun

Rechtliche Grundlagen:

Spitzmäuse und Maulwürfe sind wichtige Bestandteile unserer heimischen Ökosysteme. Sie tragen zur Bodenverbesserung und Schädlingskontrolle bei und sind als Wildtiere gesetzlich besonders geschützt.

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) regeln den Schutz wildlebender Tiere in Deutschland. Beide Gesetze stellen Spitzmäuse und Maulwürfe unter besonderen Schutz. Das bedeutet unter anderem:

  • Es ist verboten, diese Tiere zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Lebensstätten zu zerstören.
  • Die Aufnahme und Pflege in einer Auffangstation ist nur zulässig, wenn das Tier offensichtlich hilfebedürftig ist.
  • Nach erfolgreicher Pflege müssen die Tiere wieder in die Natur entlassen werden.

Verstöße gegen diese Schutzbestimmungen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Jede Maßnahme muss daher dokumentiert und begründet werden.

Spitzmäuse gehören zu den besonders geschützten Arten nach § 7 BNatSchG und Anlage 1 BArtSchV. Maulwürfe sind nach BNatSchG ebenfalls geschützt, dürfen jedoch in Ausnahmefällen bekämpft werden, wenn erhebliche Schäden entstehen. In Auffangstationen gilt grundsätzlich der Schutzstatus: Beide Arten dürfen nur bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit aufgenommen und gepflegt werden.

Diese Tiere gehören immer in fachliche Wildtierauffangstationen

Wann sind Spitzmäuse und Maulwürfe hilfebedürftig?

Hilfebedürftigkeit liegt vor, wenn das Tier:

  • Verletzt, geschwächt oder krank ist
  • Von Katzen, Hunden oder Maschinen verletzt wurde
  • Jungtiere ohne Mutter sind (z.B. nach Bauzerstörung)
  • In ungeeigneter Umgebung gefunden wird (z.B. auf Straßen oder in Gebäuden)
  • Maulwürfe die oberirdisch ziellos herumlaufen sich im Kreis drehen und nicht einbuddeln

Gesunde, adulte Tiere sollten nicht aufgenommen werden und möglichst schnell wieder in ihre natürliche Umgebung entlassen werden.

Richtige Sicherung :

Bei der Bergung von Spitzmäusen und Maulwürfen ist Folgendes zu beachten:

  1. Handschuhe tragen: Schutz vor Bissen und Krankheiten.
  2. Tiere vorsichtig aufnehmen: Stress und Verletzungen vermeiden.
  3. Erste Beurteilung: Ist das Tier verletzt oder geschwächt?
  4. Transport: In einem kleinen, dunklen Behälter mit Luftlöchern und weicher Unterlage.

 

Erstversorgung: Wichtige Maßnahmen

  • Ruhe und Dunkelheit: Tiere sind sehr stressanfällig.( Haustiere und Kinder fernhalten)
  • Wärme anbieten: Besonders bei unterkühlten Tieren (z.B. Wärmflasche, Heizdecke – niemals direkt auf das Tier legen).
  • Niemals Rotlicht verwenden, trocknet das Tier schnell aus
  • Flüssigkeitsgabe: Mit Pipette oder Spritze, falls das Tier dehydriert erscheint.
  • Futterangebot: Spitzmäuse benötigen Insekten, Maulwürfe bevorzugen Regenwürmer.
  • Wildtierkundigen Tierarzt oder Wildtierauffangstation kontaktieren
  • Spitzmäuse und Maulwürfe brauchen sehr viel Nahrung da sie einen sehr schnellen Stoffwechsel haben, was für einen Laien sehr schwierig wird, weil die Tiere Insektenfresser sind.

 

Unterbringung:

Für die vorübergehende Unterbringung gelten folgende Empfehlungen:

  • Einzelhaltung: Spitzmäuse und Maulwürfe sind Einzelgänger.
  • Dunkle, ruhige Umgebung: Stressreduktion durch wenig Störungen.
  • Geeignete Boxen: Kleine, ausbruchssichere Behälter mit Erde, Moos oder Laub.
  • Regelmäßige Reinigung: Hygiene ist wichtig, da die Tiere empfindlich auf Keime reagieren.
  • Ausreichende Nahrung: Tägliche Versorgung mit passendem Futter.

Die Unterbringung sollte stets nur so lange erfolgen, wie unbedingt nötig. Nach erfolgreicher Genesung ist die Auswilderung am Fundort oder in geeigneter Umgebung Pflicht.

Für weitere Informationen und rechtliche Details empfiehlt sich die Rücksprache mit zuständigen Behörden und Fachliteratur