Siebenschläfer/ Gartenschläfer gefunden – was tun
Für Siebenschläfer, Gartenschläfer und Baumschläfer gilt der besondere Schutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Die einschlägigen Regelungen finden sich im § 44 BNatSchG („Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten“). Dort ist unter anderem festgelegt, dass es verboten ist, diese Tiere zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören. Zudem sind diese Arten in der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) in Verbindung mit Anhang IV der FFH-Richtlinie als besonders geschützt aufgeführt.
Der Schutz heimischer Kleinsäuger wie Gartenschläfer (Eliomys quercinus), Siebenschläfer (Glis glis) und ähnlicher Arten ist ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Diese Tiere sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt und dürfen nicht ohne triftigen Grund gefangen, gehalten oder verletzt werden.
Artenbestimmung und rechtliche Hinweise
Vor jeder Hilfeleistung ist die genaue Bestimmung der Art entscheidend. Gartenschläfer sind an ihrer charakteristischen „Zorro-Maske“ (schwarze Augenstreifen) und dem buschigen Schwanz mit weißer Spitze zu erkennen. Siebenschläfer besitzen ein graues, dichtes Fell und einen buschigen Schwanz, aber keine auffälligen Gesichtsmuster. Beide Arten leben bevorzugt in strukturreichen Lebensräumen wie Gärten, Wäldern und Streuobstwiesen.
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet die Entnahme geschützter Arten aus der Natur. Ausnahmen gelten nur bei ersichtlicher Hilfsbedürftigkeit (z. B. verletzte oder verwaiste Jungtiere). Die Pflege sollte nach Möglichkeit schnell an fachkundige Stellen übergeben werden.
Alters- und Gewichtsentwicklung
Das Alter und Gewicht eines Tieres sind wichtige Hinweise für die richtige Pflege. Nachfolgend eine Übersicht typischer Entwicklungsstufen:
Alter | Gewicht | Merkmale |
0–2 Wochen | 5–15 g | Blind, nackt, rosa Haut |
2–4 Wochen | 15–30 g | Fell wächst, Augen öffnen sich |
4–6 Wochen | 30–50 g | Aktiv, beginnt zu klettern |
6 Wochen+ | 50–120 g | Selbstständige Nahrungsaufnahme |
Fütterung: Geeignete und ungeeignete Nahrungsmittel
Die Fütterung variiert je nach Alter und Zustand des Tieres. Beachten Sie folgende Hinweise:
- Da die Tiere meist dehydriert sind, bitte als erste Fütterung eine elektrolytische Lösung geben( Elotrans aus der Apotheke) oder aus Fencheltee Traubenzucker etwas Salz eine Lösung herstellen
- Flüssigkeit immer nur mit Pipette anbieten kein Flüssigkeit einflößen
- Jungtiere: Spezialaufzuchtmilch ( z.B. royal Canin Katzenaufzuchtpulver, oder Ziegenmilch z.B. Farm Food Nr.1)
- Trinkfertige Nahrung sollte immer 38 Grad bei Fütterung haben
- Niemals Kuhmilch oder Kondensmilch .
- bitte keine Selbstversuche mit Babymilch
- Ab 4 Wochen: Babyglässchen (Früchte mit Keks,Vollkorn oder Zwieback )
- Erwachsene: Nüsse (Haselnüsse, Sonnenblumenkerne ), Beeren, Obst, gelegentlich Insekten, Gurke, Bucheckern, Tannenzapfen
Fütterungsintervalle:
- Jungtiere bis 2 Wochen: alle 2–3 Stunden, auch nachts
- Ab 2 Wochen: alle 4–5 Stunden
- Ab 4 Wochen: 3–4 Mahlzeiten pro Tag
- Nach jeder Fütterung mit einem feuchten Kosmetiktuch vom Bauch in Richtung Geschlechtsteilen vorsichtig massieren um den Urin und Kotabsatz zu stimulieren
Umgang mit kranken Tieren
- Kranke oder verletzte Tiere benötigen besondere Achtsamkeit.
- Typische Symptome sind Apathie, struppiges Fell, sichtbare Verletzungen,
- Atemprobleme , Durchfall.
- Bei Schmerz oder Angst zeigen die Tiere eine geduckte Körperhaltung, schnelle Atmung oder Abwehrverhalten.
- Tier so wenig wie möglich stressen, ruhig und warm halten
- Keine Selbstmedikation – sofort Kontakt zu Tierarzt oder Wildtierauffangstation
- Verletzungen nicht selbst behandeln, sondern professionelle Hilfe suchen
Schutzmaßnahmen
- Geschützte Kleinsäuger sind besonders anfällig für Gefahren wie Haustiere, Straßenverkehr und Pestizide.
- Fundtiere in geschlossenen, ausbruchssicheren Boxen unterbringen
- Vor Zugluft, Nässe und direkter Sonne schützen
- Box mit weichen Tüchern auslegen, keine synthetischen Materialien verwenden
- Kontakt mit Haustieren und Kindern vermeiden
Anforderungen an die Unterbringung
- Die Pflege geschützter Wildtiere sollte möglichst schnell an erfahrene Wildtierauffangstationen oder Fachstationen übergeben werden
- Diese verfügen über die nötige Erfahrung und Ausrüstung für eine optimale Versorgung und Auswilderung.
- Kontaktieren Sie lokale Wildtierauffangstation oder Tierärzte und schildern Sie den Fund möglichst genau (Art, Zustand, Fundort).
- Die Pflege und Aufzucht geschützter Kleinsäuger ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die Sachkenntnis und Einfühlungsvermögen erfordert.
- Im Zweifel sollten Sie immer professionelle Hilfe suchen und die Tiere nicht unnötig lange privat halten.
- Weitere Informationen und Hilfestellungen finden Sie bei den genannten Fachstellen sowie im Bundesnaturschutzgesetz.
Mit Achtsamkeit, Respekt und Unterstützung können auch Tierfreunde und Helfer einen wichtigen Beitrag zum Schutz dieser besonderen Tiere leisten.