Frischlinge und Wildschweine: Verhalten, Gesetze und Maßnahmen im Ernstfall

 

Allgemeines zu Frischlingen und Wildschweinen

  • Wildschweine (Sus scrofa) sind in ganz Deutschland verbreitet.
  • Frischlinge sind die Jungtiere der Wildschweine (gestreiftes Fell bis ca. 6 Monate alt).
  • Wildschweine leben in Rotten (Gruppen), meist bestehend aus Bachen (weibliche Tiere) und deren Nachwuchs.

 

Gesetzliche und jagdrechtliche Bestimmungen

  • Wildschweine unterliegen dem Jagdrecht (§2 Bundesjagdgesetz).
  • Jagdzeit: Ganzjährig auf Schwarzwild, Ausnahmen für führende Bachen (Muttertiere mit Frischlingen dürfen nicht bejagt werden).
  • Das Bergen, Versorgen oder Transportieren von Wildtieren ist in der Regel nur mit Genehmigung des Jagdausübungsberechtigten erlaubt.
  • Das Mitnehmen von Wildtieren (z.B. Frischlingen) aus der Natur ist gesetzlich verboten (Bundesnaturschutzgesetz § 39).
  • Bei verletzten oder verendeten Wildtieren: Jagdpächter, Polizei oder Forstamt informieren.

 

Vorsicht bei verletzten adulten Tieren

  • Verletzte erwachsene Wildschweine sind extrem gefährlich – Flucht- und Angriffsverhalten möglich.
  • Abstand halten! Niemals versuchen, das Tier selbst zu fangen oder zu beruhigen.
  • Eigenschutz steht an erster Stelle.
  • Umgehend Jagdpächter, Polizei oder Forst informieren und genaue Fundstelle angeben.

 

Verhalten beim Auffinden eines Frischlings

  • Frischlinge nie anfassen oder mitnehmen! Muttertier ist meist in der Nähe und kann aggressiv reagieren.
  • Nur beobachten, nicht stören oder einmischen.
  • Fund von scheinbar verlassenen Frischlingen immer der zuständigen Jagdbehörde, Forstamt oder Wildtierauffangstation melden.

 

Maßnahmen bei Auffinden eines verletzten Alttiers

  • Absoluter Eigenschutz: Nicht nähern, Fluchtweg freihalten.
  • Keine Eigeninitiative bei Sicherung oder Transport.
  • Fundort markieren (z.B. per Handyfoto, GPS).
  • Sofort Jagdpächter oder Polizei informieren.

 

Unterbringung, Sicherung und Transport (nur durch Fachleute!)

  • Kein eigenständiger Transport oder Unterbringung von Wildschweinen.
  • Fachgerechte Sicherung, Versorgung und ggf. Nottötung erfolgt durch Jagdausübungsberechtigte oder Tierärzte.

 

Eigenschutz – Hinweise

  • Immer ausreichend Abstand halten.
  • Niemals Wildschweine in die Enge treiben oder in Panik versetzen.
  • Keine Hunde unangeleint in Wildschweinrevieren laufen lassen.
  • Im Ernstfall Schutz suchen (z.B. auf einen erhöhten Punkt steigen oder ins Auto zurückziehen).