Frischlinge und Wildschweine: Verhalten, Gesetze und Maßnahmen im Ernstfall
Allgemeines zu Frischlingen und Wildschweinen
- Wildschweine (Sus scrofa) sind in ganz Deutschland verbreitet.
- Frischlinge sind die Jungtiere der Wildschweine (gestreiftes Fell bis ca. 6 Monate alt).
- Wildschweine leben in Rotten (Gruppen), meist bestehend aus Bachen (weibliche Tiere) und deren Nachwuchs.
Gesetzliche und jagdrechtliche Bestimmungen
- Wildschweine unterliegen dem Jagdrecht (§2 Bundesjagdgesetz).
- Jagdzeit: Ganzjährig auf Schwarzwild, Ausnahmen für führende Bachen (Muttertiere mit Frischlingen dürfen nicht bejagt werden).
- Das Bergen, Versorgen oder Transportieren von Wildtieren ist in der Regel nur mit Genehmigung des Jagdausübungsberechtigten erlaubt.
- Das Mitnehmen von Wildtieren (z.B. Frischlingen) aus der Natur ist gesetzlich verboten (Bundesnaturschutzgesetz § 39).
- Bei verletzten oder verendeten Wildtieren: Jagdpächter, Polizei oder Forstamt informieren.
Vorsicht bei verletzten adulten Tieren
- Verletzte erwachsene Wildschweine sind extrem gefährlich – Flucht- und Angriffsverhalten möglich.
- Abstand halten! Niemals versuchen, das Tier selbst zu fangen oder zu beruhigen.
- Eigenschutz steht an erster Stelle.
- Umgehend Jagdpächter, Polizei oder Forst informieren und genaue Fundstelle angeben.
Verhalten beim Auffinden eines Frischlings
- Frischlinge nie anfassen oder mitnehmen! Muttertier ist meist in der Nähe und kann aggressiv reagieren.
- Nur beobachten, nicht stören oder einmischen.
- Fund von scheinbar verlassenen Frischlingen immer der zuständigen Jagdbehörde, Forstamt oder Wildtierauffangstation melden.
Maßnahmen bei Auffinden eines verletzten Alttiers
- Absoluter Eigenschutz: Nicht nähern, Fluchtweg freihalten.
- Keine Eigeninitiative bei Sicherung oder Transport.
- Fundort markieren (z.B. per Handyfoto, GPS).
- Sofort Jagdpächter oder Polizei informieren.
Unterbringung, Sicherung und Transport (nur durch Fachleute!)
- Kein eigenständiger Transport oder Unterbringung von Wildschweinen.
- Fachgerechte Sicherung, Versorgung und ggf. Nottötung erfolgt durch Jagdausübungsberechtigte oder Tierärzte.
Eigenschutz – Hinweise
- Immer ausreichend Abstand halten.
- Niemals Wildschweine in die Enge treiben oder in Panik versetzen.
- Keine Hunde unangeleint in Wildschweinrevieren laufen lassen.
- Im Ernstfall Schutz suchen (z.B. auf einen erhöhten Punkt steigen oder ins Auto zurückziehen).